Jagdschule ist nicht gleich Jagdschule!
Es geht in einer Jagdschule nicht darum, ausschließlich für die Jägerprüfung zu lernen, um diese in Theorie und Praxis zu bestehen. Vielmehr soll die Jagdausbildung die Grundlagen dafür schaffen, dass Sie nach dem "Grünen Abitur" in der Lage sind, gute und richtige Entscheidungen in Ihrem Jägerleben zu treffen.
Denn Sie als Jagdscheininhaber sind in der alleinigen Verantwortung für ihr handeln und nicht die Jagdschule / Jagdausbildungsstätte.
Entscheidungshilfen & Checkliste
Entscheidungshilfen für die Auswahl der für Sie optimalen Jagdschule:
- Vergleichen Sie selbst die Anbieter über einen längeren Zeitraum. (Nicht auf Zuruf anderer eine Entscheidung treffen.)
- Lesen Sie 20 - 30 Bewertungen pro Jahr im Internet über einen längeren Zeitraum über die ausgewählte Jagdschule.
- Sehen Sie sich die Jagdschule / Schulungsräume selbst an.
- Hinterfragen Sie kritisch nach versteckten Kosten, Begrenzungen bei Munitions- & Schießstandkosten.
- Unterbringungskosten beachten. Überteuerte Zimmer können die Gesamtkosten extrem steigern.
- Achten Sie auf einen ausreichenden und modernen Ausbildungswaffenbestand für alle Seminarteilnehmer.
- Erfragen Sie die Fahrtstrecken vom Ausbildungsort zum Schießstand mehr als 20 km rauben Zeit & Geld.
- Sehen Sie sich den Umfang und den Zustand von Waffen, Präparaten und Equipment der Jagdschule an.
- Hinterfragen Sie die Qualifikationen der Ausbilder, die in der Jagdschule unterrichten.
- Lesen Sie aufmerksam die AGB der Jagdschule, es ist immer besser zu wissen, was einen erwartet, wenn was schief geht.
Wichtig!
Bestehen Sie immer auf einem schriftlichen Ausbildungsvertrag, in dem alle Inhalte, Leistungen und Kosten der Jagdschule / Jagdausbildung schriftlich fixiert sind. Sollten Geldleistungen von Ihnen direkt an Schießstände gezahlt werden, verlangen Sie auch hier eine Quittung nach Preisliste.
Achten Sie immer darauf, dass Sie eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer von der Jagdschule - bzw. dem Ausbildungsbetrieb erhalten.
Auch Vereine wie z. B. Landesjägerschaften, Kreisjägerschaften oder Kreisgruppen, die eine Jagdausbildung anbieten, müssen Ausbildungsverträge und eine Rechnung / Quittung über ihre Leistungen ausstellen. Auch bei Gemeinnützigkeit des Vereins
muss eine Rechnung mit ausgewiesener gesetzlicher Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer für Sie ausgestellt werden. Bewahren Sie sich und andere Interessenten vor unseriösen Anbietern, Frust, Ärger und Misserfolg!
Nur der, der das Besondere erreichen will, muss mehr tun als die Pflicht!
Daniel Brauer
(Revierhegemeister & bestätigter Jagdaufseher)